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2008 Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes in Weidling

Von Erfolg waren auch unsere Einwendungen im Zuge der Umwidmungen in unserem Ortskern. Der von der Gemeinde aufgelegte geplante neue Flächenwidmungsplan sieht im Wesentlichen den Abtausch der Widmungen vor, wobei nun der Kirchengarten mit neuer Widmung Grünland Park nicht mehr verbaubar sein wird, der derzeit als Grünland Park gewidmete Teil des Pfarrgartens in Bauland Kerngebiet mit 40%-iger Bebaubarkeit und einer maximalen Bauhöhe von 7 Metern (Bauklasse I, II) umgewidmet werden soll, wobei entlang der Löblichgasse ein Grüngürtel von durchschnittlich 12 Metern Tiefe einzuhalten ist und ein Ausfahren in die Löblichgasse nicht möglich sein wird.

Wir sind der Meinung, dass gegen die geplanten Umwidmungen grundsätzlich nichts Einzuwenden ist, die geplante Bebauungsdichte von 40% im Pfarrgarten unserer Meinung nach jedoch zu hoch bemessen erscheint. Wir meinen, dass eine Bebauungsdichte von 25% – wie auf dem Nebengrundstück – ausreichen müsste um das Grundstück so zu bebauen, dass keine wesentliche Beeinträchtigung des Ortsbildes entsteht.

Seitens der Stadtgemeinde Klosterneuburg wurde nunmehr unseren Einwendungen stattgegeben, sodass künftig eine überdimensionierte Bebauung dieses Ortskernbereiches hintangehalten wird.

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